Werbeartikel und Warenproben mit Dialogpost

Das müssen Sie über Samples und Sachets wissen!

Produktproben oder Werbeartikel als Dialogpost versenden

Sie möchten Produktproben per Dialogpost verschicken, aber sind sich unsicher, ob Sie ein Sachet oder ein Sample verwenden sollen? Keine Sorge – wir klären die wichtigsten Unterschiede und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Die Entscheidung zwischen Sachet und Sample hängt von Ihrem Produkt ab. Flüssige Proben müssen als Sachet versendet werden – mit allen Konsequenzen für Handling und Kosten. Feste Produktproben können Sie dagegen meist problemlos als Sample verschicken.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie genau, ob Sie wirklich ein Sachet benötigen. Oft lässt sich eine Alternative finden, die sich besser für den maschinellen Versand eignet. Das spart Zeit, Geld und Nerven!

➡︎ Samples (Warenproben, Produkte)
Ungefährliche Gegenstände in einer Verpackung

➡︎ Sachets
Ungefährliche Flüssigkeiten, Gelee, Pulver

Werbeartikel als Dialogpost versenden - Sachet oder Sample

Beim Versand von Produktproben oder Werbeartikeln als Dialogpost als Sachets und Samples sind einige Details zu beachten.

Samples (Produkte oder Warenproben)

Samples sind klassische Produktmuster wie:

  • Stoffproben
  • Kosmetikproben in fester Form
  • Kleine Werbegeschenke wie z.B. Kugelschreiber
  • Produktminiaturen

Der große Vorteil:
Dialogpost-Sendungen mit Samples können oft maschinell verarbeitet werden – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Kriterien.

So machen Sie Ihr Sample versandtauglich

Damit Ihr Sample problemlos durch die Sortieranlage läuft, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Flache und stabile Verpackung wählen
  2. Rutschfeste Befestigung im Umschlag
  3. Keine spitzen oder scharfen Kanten
  4. Möglichst in die Sendung integrieren (z.B. einkleben)

Was sind Sachets und wann werden sie eingesetzt?

Ein Sachet ist eine kleine Verpackung, die meist aus Kunststoff oder Papier besteht. Darin befinden sich kleine Mengen von:

  • Flüssigkeiten (z.B. Parfümproben)
  • Cremes oder Lotionen
  • Shampoos oder Duschgels
  • Pulverförmige Substanzen

Der große Haken bei Dialogpost mit Sachets:
Sie müssen bei der Deutschen Post vorab angemeldet werden. Warum? Ganz einfach – es besteht die Gefahr, dass sie während des Transports aufplatzen könnten. Das würde nicht nur andere Sendungen beschädigen, sondern auch die empfindlichen Sortiermaschinen verschmutzen.

Die Besonderheiten beim Sachet-Versand

Wichtig zu wissen: Sachets werden nicht maschinell verarbeitet. Das bedeutet für Sie:

  • Höhere Portokosten
  • Längere Laufzeiten
  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Anmeldepflicht
Kriterium Sachet Sample
Definition Kleine Verpackung mit flüssigen oder festen Stoffen (z.B. Duschgel, Creme) Produktmuster in fester Form (z.B. Stoffmuster, Kosmetikproben)
Verarbeitung Manuell Maschinell möglich
Anmeldepflicht Ja, muss bei der Deutschen Post angemeldet werden Nein, keine spezielle Anmeldung erforderlich
Portokosten Höher durch manuelle Verarbeitung Normal (bei Einhaltung der Vorgaben)
Laufzeit Länger durch manuelle Verarbeitung Standard-Laufzeit
Besondere Anforderungen – Möglichst flach und stabil
– Auslaufsicher verpackt
– Spezielle Kennzeichnung möglich
– Flach und stabil
– Rutschfest befestigt
– Keine spitzen Kanten
– In Sendung integriert
Hauptrisiken Gefahr des Aufplatzens und Beschädigung anderer Sendungen Behinderung der maschinellen Verarbeitung bei falscher Form
Typische Einsatzgebiete – Parfümproben
– Cremeproben
– Shampoo/Duschgel
– Flüssige Kosmetika
– Stoffmuster
– Feste Kosmetikproben
– Werbegeschenke
– Produktminiaturen

Was ist beim Versand zu beachten?

Die Sendung muss sorgfältig verpackt werden, um:

  • den Inhalt vor Verlust und Beschädigung zu schützen
  • Schäden an Sortieranlagen der Deutschen Post zu vermeiden

Für harte oder feste Gegenstände wie Schlüssel verwenden Sie bitte ausschließlich wattierte Umschläge. Bei spitzen Gegenständen ist besondere Sorgfalt erforderlich – diese müssen so gesichert sein, dass sie die Verpackung nicht durchdringen können.

Dialogpost nicht für Verkaufswaren

Sie dürfen nur Sendungen mit ausschließlich werblichen Inhalten versenden, Verkaufswaren dürfen nicht als Dialogpost eingeliefert werden.

Automationsfähigkeit

Die Sendungen müssen automationsfähig sein. Ist das nicht der Fall, kostet das einen Produktionszuschlag von 0,05 € pro Brief.

Rücksendungen mit Premiumadress

Bei Dialogpost mit Warenproben ist die Buchung von PREMIUMADRESS erforderlich, die eine Rücksendung unzustellbarer Sendungen an den Absender ermöglicht. Wenn Sie keinen Premiumadress-Vertrag mit der Deutsche Post haben, erfolgt die Abwicklung über unseren Vertrag als Lettershop.

Was darf als Warenprobe oder Sachet versendet werden?

 
  • Babywindeln (mit Vlies)
  • Badetuch
  • Brillenputztücher
  • Creme-/Gel-Proben
  • Desinfektionstücher
  • Erfrischungstücher
  • Gesichtsmasken
  • Gewürzmischungen
  • Gummibärchen (kleine Tüte)
  • Honig
  • Kaffee/Tee (Kapseln, Tütchen, Beutel)
  • Keks, Lebkuchen, Müsliriegel
  • Kugelschreiber
  • Nahrungsergänzungsmittel (Pulver)
  • Pralinen/Schokolade (mit cremiger Füllung)
  • Puddingpulver
  • Rucksack
  • Salztütchen
  • Samentütchen/Samenkugeln
  • Shampoo
  • Socken
  • Tierfutter
  • Trinkhalme
  • T-Shirts

Was darf nicht als Warenprobe oder Sachet versendet werden?

  • WC-Frischekugeln
  • Wunderkerzen
  • Tabs für Wasch- oder Spülmaschine nach Absprache

Einstufung als Gefahrgut – Versand nur nach Absprache

  • Nagellack
  • Parfümproben
  • Powerbanks
  • Streichhölzer