Bonusmailings als Dialogpost
Formulierungsvorschriften für den Dialogpost-Versand von Gutschein, Einkaufsbonus oder Treuebonus
Die Post macht es gerne mal kompliziert.
Besonders beim Versand von Dialogpost.
So muß beispielsweise beim Versand von
- Bonusmitteilungen
- Bonusgutscheinen
- Treuegutscheinen
Einiges bei der Formulierung beachtet werden, um als Dialogpost auf den Weg zu gehen.
Werden diese Vorgaben der Deutschen Post nicht beachtet, werden aus 6.000 günstigen Dialogpost-Karten für 1.680 € bei der Abgabe am Schalter schnell voll bezahlte Postkarten zum Preis von 3.600 €.
Also: Genau durchlesen und aufpassen!
Kernaussage: Bonusmitteilung IMMER mit einem konkreten Angebot verknüpfen
Der Versand von Bonusmailings/Gutscheinen ist nur mit werblichem Inhalt möglich.
Die Bonusmitteilung muss immer mit einem formulierten Angebot verbunden sein!
Zulässige Inhalte sind:
- das Datum der Ausstellung
- der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins
- es können auch teilnehmende Geschäfte und Filialen genannt werden
- allgemeine Formulierung des Zeitraums, der für die Bewertung des Gutscheins galt (z.B. “In den letzten drei Monaten.”)
Die Bonus-Summe kann in Punkten und oder in Euro genannt werden
- ,, Ihr gesammelter Bonus” oder „Ihre gesammelten Punkte bis 30.11.2015: … “
- ,, Wir haben Ihre Einkäufe der letzten 3 Monate berücksichtigt”
- ,,Ihr persönlicher Treuebonus: XV Euro.” oder,, … Es stehen Ihnen VX Euro zur Verfügung.”
- ,,Ihr Bonus umfasst XV Euro.” oder „ Ihr Bonus umfasst X Punkte.”
Nicht zulässig sind Ähnlichkeit zu den Angaben eines Kontoauszuges, wie z.B.
- Abrechnungszeitraum mit konkretem Datum von xx bis yy
- Umsätze, die der Empfänger des Gutscheins getätigt hat
- Begriffe wie Stand, Kontostand, Kredit, Verfügungsrahmen, Rückvergütung
- Legenden, wie z.B.: 1 € = 5 Punkte, 10 € = 50 Punkte usw.
Wie muss das zugehörige Angebot formuliert sein?
Bei Bonusmitteilungen wird nicht immer wörtlich ein Produkt oder eine Leistung angeboten.
Die Aufforderung zur Handlung in Bezug auf ein Produkt/eine Leistung werten wir als Angebot, weil es sich um eine Kundenbindungsmaßnahme handelt.
Ziel ➔ Anregung zum Kauf oder Inanspruchnahme eines Produkts/ Leistung
Formulierungsbeispiele:
- Die neue Kollektion ist da. Kommen Sie … “
- “Schauen sie herein … ,,
- “Lösen Sie Ihren Gutschein bei Ihren nächsten Besuch ein.”
- “Nutzen Sie die Vorteile … und holen Sie sich die Angebote der Saison … “
- “Legen Sie einfach bei Ihrem nächsten Einkauf Ihren Gutschein an der Kasse vor und freuen Sie sich über Ihren persönlichen Bonus-Vorteil.”
- “Bringen Sie diesen Gutschein bei Ihrem nächsten Besuch mit.”
- “Ihr Gutschein ist direkt bei Ihrer nächsten Bestellung einzulösen.”
- “Besuchen Sie unsere Website und lösen Sie gleich Ihren Gutschein ein.”
- “Ihren persönlichen Bonus können Sie bei Ihrem nächsten Einkauf einlösen.”
Unzureichende alleinige Formulierungen sind z.B.:
- “Gern sind wir für Sie da.”
- “Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Einkaufen.”
- “Wir freuen uns auf Ihren Besuch.”
[Stand April 2019]