Bonusmailings als Dialogpost

Formulierungsvorschriften für den Dialogpost-Versand von Gutschein, Einkaufsbonus oder Treuebonus 

Die Post macht es gerne mal kompliziert.
Besonders beim Versand von Dialogpost.

So muß beispielsweise beim Versand von

  • Bonusmitteilungen
  • Bonusgutscheinen
  • Treuegutscheinen

Einiges bei der Formulierung beachtet werden, um als Dialogpost auf den Weg zu gehen.

Werden diese Vorgaben der Deutschen Post nicht beachtet, werden aus 6.000 günstigen Dialogpost-Karten für 1.680 € bei der Abgabe am Schalter schnell voll bezahlte Postkarten zum Preis von 3.600 €.
Also: Genau durchlesen und aufpassen!

Bonusmailing als Dialogpost - Beispiel

Kernaussage: Bonusmitteilung IMMER mit einem konkreten Angebot verknüpfen

Der Versand von Bonusmailings/Gutscheinen ist nur mit werblichem Inhalt möglich.
Die Bonusmitteilung muss immer mit einem formulierten Angebot verbunden sein!

Zulässige Inhalte sind:

  • das Datum der Ausstellung
  • der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins
  • es können auch teilnehmende Geschäfte und Filialen genannt werden
  • allgemeine Formulierung des Zeitraums, der für die Bewertung des Gutscheins galt (z.B. “In den letzten drei Monaten.”)

Die Bonus-Summe kann in Punkten und oder in Euro genannt werden

  • ,, Ihr gesammelter Bonus” oder „Ihre gesammelten Punkte bis 30.11.2015: … “
  • ,, Wir haben Ihre Einkäufe der letzten 3 Monate berücksichtigt”
  • ,,Ihr persönlicher Treuebonus: XV Euro.” oder,, … Es stehen Ihnen VX Euro zur Verfügung.”
  • ,,Ihr Bonus umfasst XV Euro.” oder „ Ihr Bonus umfasst X Punkte.”

Nicht zulässig sind Ähnlichkeit zu den Angaben eines Kontoauszuges, wie z.B.

  • Abrechnungszeitraum mit konkretem Datum von xx bis yy
  • Umsätze, die der Empfänger des Gutscheins getätigt hat
  • Begriffe wie Stand, Kontostand, Kredit, Verfügungsrahmen, Rückvergütung
  • Legenden, wie z.B.: 1 € = 5 Punkte, 10 € = 50 Punkte usw.

Wie muss das zugehörige Angebot formuliert sein?

Bei Bonusmitteilungen wird nicht immer wörtlich ein Produkt oder eine Leistung angeboten.

Die Aufforderung zur Handlung in Bezug auf ein Produkt/eine Leistung werten wir als Angebot, weil es sich um eine Kundenbindungsmaßnahme handelt.
Ziel ➔ Anregung zum Kauf oder Inanspruchnahme eines Produkts/ Leistung

Formulierungsbeispiele:
  • Die neue Kollektion ist da. Kommen Sie … “
  • “Schauen sie herein … ,,
  • “Lösen Sie Ihren Gutschein bei Ihren nächsten Besuch ein.”
  • “Nutzen Sie die Vorteile … und holen Sie sich die Angebote der Saison … “
  • “Legen Sie einfach bei Ihrem nächsten Einkauf Ihren Gutschein an der Kasse vor und freuen Sie sich über Ihren persönlichen Bonus-Vorteil.”
  • “Bringen Sie diesen Gutschein bei Ihrem nächsten Besuch mit.”
  • “Ihr Gutschein ist direkt bei Ihrer nächsten Bestellung einzulösen.”
  • “Besuchen Sie unsere Website und lösen Sie gleich Ihren Gutschein ein.”
  • “Ihren persönlichen Bonus können Sie bei Ihrem nächsten Einkauf einlösen.”

Unzureichende alleinige Formulierungen sind z.B.:

  • “Gern sind wir für Sie da.”
  • “Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Einkaufen.”
  • “Wir freuen uns auf Ihren Besuch.”

[Stand April 2019]